In Spanien müssen (ausländische) Autohalter, die mit einer Panne, einem Unfall oder einem beschädigten Auto am Straßenrand stranden, die Kosten für den Abschleppdienst selbst tragen. Die Guardia Civil sorgt primär für die Sicherheit und übernimmt nicht die Rechnungen. Es kann jedoch Wochen dauern, bis ein liegengebliebenes Fahrzeug endgültig entfernt wird.
Autopannen können jedem Fahrer in Spanien passieren, sei es auf der Urlaubsroute AP-7 oder auf einer ländlichen Straße. Wenn ein Auto nicht mehr fahrbereit ist, muss der Fahrer zunächst sein Fahrzeug möglichst sicher auf den Standstreifen bringen und dann die Versicherung oder Notrufstelle benachrichtigen. Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist das Abschleppen einer Privatperson strikt untersagt und nur registrierten Abschleppdiensten erlaubt, die in der Regel von der Versicherung beauftragt werden. Auf Nebenstraßen sind die Regeln etwas flexibler, dennoch sollte das Fahrzeug schnellstmöglich entfernt werden, da es eine Verkehrsgefahr darstellt.
Die Kosten für den Abschleppwagen und eventuelle Abstellgebühren trägt grundsätzlich der Fahrzeughalter, wie in Artikel 105 der spanischen Straßenverkehrsordnung festgelegt. Eine gute Kfz-Versicherung deckt in der Regel Pannenhilfe und Werkstatttransport ab. Wird das Auto aufgrund von Falschparken oder Gefährdung durch die Polizei abgeschleppt, zahlt der Fahrer unabhängig von der Versicherung. Eine Ausnahme gilt, wenn das Auto gestohlen wurde oder ohne Erlaubnis genutzt wird und dies durch eine polizeiliche Anzeige belegt ist.
Laut dem Automobilverband RACE werden in Spanien jährlich 50.000 bis 76.000 Fahrzeuge als verlassen gemeldet, meist auf öffentlichen Straßen. Die bürokratischen Prozesse zur Beseitigung solcher Fahrzeuge verlaufen oft langsam. Steht ein Auto länger als einen Monat ungenutzt und sichtbar beschädigt oder ohne Kennzeichen, kann die Gemeinde ein Verfahren wegen Verlassenheit einleiten. Der Besitzer hat dann einen weiteren Monat Zeit zu reagieren, bevor das Auto zum Schrottplatz gebracht wird.
Für Fahrzeuge, die nach einem Unfall oder einer Panne in Werkstätten oder Depots landen, gelten ähnliche Fristen von einem bis zwei Monaten laut DGT-Richtlinie VEH 2022/26. Dieses Verfahren soll auch das Problem sogenannter „coche okupa“ lösen und verhindern, dass verlassene Autos jahrelang herumstehen. Die Suche nach dem Eigentümer kann besonders bei ausländischen Kennzeichen langwierig sein.
Bei einem ausgebrannten oder irreparablen Fahrzeug greifen dieselben Regelungen wie bei verlassenen Fahrzeugen. Die Provinzverkehrsbehörde kann schneller eingreifen, wenn Umweltgefahren bestehen. Gemeinden können bei andauernden Verzögerungen Bußgelder bis zu 30.000 Euro verhängen, was primär als Druckmittel gegen säumige Besitzer dient.
Quelle: Agenturen





